Liebe Süßener Mitbürgerinnen und Mitbürger,   

     

        der Bürgerbus Süßen fährt nach wie vor und stellt die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Süßen weiterhin sicher.

   Allerdings wird ab Mittwoch, 25.03.2020 der Fahrplan ausgesetzt und nur noch nach telefonischer Anforderung gefahren - RufMobs

Dies ist in Abstimmung mit Bürgermeister Marc Kersting und den Vorsitzenden Uwe Riether und Dieter Dangel erfolgt.

          Gleichzeitig wird das von BM Kersting ins Leben gerufene „Süßen hilft!  – Nachbarschaftshilfe organisieren“ mit unterstützt.

 

Folgende Änderungen zum Schutz der Fahrerinnen und Fahrer sowie der Fahrgäste :  

  • Bitte ausschließlich telefonische Anmeldung zur Abholung an der nächstgelegenen Haltestelle und Rückfahrt zu den Betriebszeiten von 9.00- 12.00 und 14.00 und 17.00 Uhr auf dem   MOBS Handy 0176 / 68276083
  • Maximal 6 Fahrgäste – nur mit FFP2 oder OP Maske während der Fahrt – auf den Abstand ist zu achten
  • Die Sitzplätze direkt hinter dem Fahrer dürfen nicht belegt werden
  • Es werden weiterhin keine Rollstühle transportiert
  • Der Einstieg muss an der linken Tür erfolgen

                                                                       Der Vorstand des Bürgerbus Süßen e.V


                                                              Liebe Süßener Mitbürgerinnen und Mitbürger,

                                                  wir sichern Ihre Mobilität mit der Süßener Stadtbuslinie

 

Mit dem Konzept mobil in Süßen (MOBS) betreibt der Bürgerbus Süßen e.V  eine ehrenamtliche Stadtbuslinie. Wir kooperieren dabei mit der Stadt Süßen und fahren im Auftrag der Regional Bus Stuttgart GmbH (RBS). Unser Kleinbus Mercedes Sprinter wird von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern gefahren und kann acht Fahrgäste aufnehmen. Die Mitnahme von Rollatoren und Kinderwagen stellt kein Problem dar.

Der Preis für eine Fahrt beträgt 1,30 Euro. Personen mit Behindertenausweis fahren kostenlos. Der Ausweis muss entweder ein "G" oder eine Wertmarke (zeitliche Befristung) enthalten. Eine Berechtigung prozentualer Art gibt es nicht.

Eine Begleitperson darf ebenfalls kostenlos befördert werden. Dazu muss ein "B" im Ausweis angezeigt werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Rollstuhlbeförderung haben sich geändert!

Laut gesetzlicher Grundlage dürfen ab sofort nur noch Rollstühle befördert werden, die sowohl von vorne als auch von hintern gesichert werden können. Außerdem müssen die Rollstühle zwingend mit einer Kopf- oder Nackenstütze versehen sein.

Da in unserem Fahrzeug momentan keine Sicherung der Rollstühle von vorne möglich ist , werden von uns ab sofort keine Rollstühle mehr befördert